Leihfrist und Verlängerungsmodalitäten
Die feste Leihfrist beträgt 14 Kalendertage.
Nach Ablauf der 14 Tage* Leihfrist wird die Frist automatisch um je 14 Tage verlängert, wenn das Dokument nicht reserviert ist. Wenn eine Reservation auf das Dokument gemacht ist, wird es nach Ablauf der jeweiligen 14-Tage-Frist per E-Mail / Brief zurückgerufen.
Die maximale Leihfrist beträgt 182 Tage (= ca. 6 Monate).
Nach dieser Leihfrist muss das Dokument in der Bibliothek vorgewiesen werden; es gibt keine Verlängerungsmöglichkeit mehr. Für eine Neuausleihe müssen die Dokumente vorgelegt werden.
Es können maximal 50 Dokumente ausgeliehen werden.
* mit der Bezeichnung «Tag(e)» sind jeweils Kalendertage gemeint.
Rückrufe
Wenn ein ausgeliehenes Dokument reserviert ist, wird ein Tag nach Ablauf der Leih- oder Verlängerungsfrist von 14 Tagen ein Rückruf ausgelöst.
Die Entleihenden verpflichten sich, die Dokumente bei Rückruf innerhalb der Karenzfrist von 10 Tagen zurückzugeben. Dies gilt auch für alle Abwesenheitszeiten. Krankheit gilt nur mit Arztzeugnis als Entschuldigung für eine verspätete Rückgabe.
Die Rückgabe der Medien kann auch per Post erfolgen. Als Rückgabedatum gilt der Tag des Eintreffens des ausgeliehenen Werkes in der Bibliothek. Für verspäteten Posteingang, Beschädigung oder Verlust haftet der Benutzer.
Erinnerung / Mahnungen
Sobald die Leihfrist überschritten ist, werden folgende Erinnerung bzw. Mahnungen versandt:
Erinnerung
- E-Mail oder Briefpost
- 1 Tag nach Ablauf der Leihfrist
- kostenlos
1. Mahnung
- E-Mail oder Briefpost
- 10 Kalendertage nach Ablauf der Leihfrist
- Fr. 10.- pro Dokument
2. Mahnung
- E-Mail oder Briefpost
- nach weiteren 10 Kalendertagen
- + Fr. 10.- pro Dokument
3. Mahnung
- Eingeschriebener Brief mit Androhung weiterer Massnahmen (Ausschluss von Bibliotheksbenutzung) + Sperrung des Bibliothekskontos
- nach weiteren 10 Kalendertagen
- + 15.- pro Dokument
Nicht erhaltene Erinnerungen oder Mahnungen (per E-Mail oder per Post) können nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert werden. Die Leihfrist ist via Benutzungskonto im Bibliothekskatalog jederzeit ersichtlich. Im Benutzungskonto müssen auch die Adress- und E-Maildaten geprüft und aktualisiert werden.
Ausleihbeschränkungen
Ausgenommen von der Ausleihe sind als Präsenzbestände:
- Zeitschriftenhefte und gebundene Zeitschriftenbände
- Loseblattsammlungen
- Archivexemplare der HSG-Dissertationen
- Archivbestände (Standort "Archiv")
- Präsenzexemplare (mit grünem Punkt gekennzeichnet, Ausleihstatus "an Ort benutzen")
In dringenden Fällen können eine Viertelstunde vor Schliessung bis eine Viertelstunde nach Öffnung der Bibliothek ausgeliehen werden:
- Präsenzexemplare (mit grünem Punkt gekennzeichnet, Ausleihstatus "an Ort benutzen")
- gebundene Zeitschriftenbände